Der Arbeitgeber schließt als Versicherungsnehmer einen Versicherungsvertrag ab, bei dem der Arbeitnehmer (versicherte Person) Ansprüche auf die Leistungen aus dem Vertrag hat. Die Auszahlung der Versorgungsleistungen dürfen nicht vor dem 60. Lebensjahr erfolgen.
Bei der Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung wird eine Teil des Bruttoeinkommens nicht mehr als Barlohn ausgezahlt (und somit voll versteuert), sondern als Versorgungslohn in Form einer Direktversicherung angelegt. Die Beiträge werden aus dem Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers finanziert; in einer arbeitsrechtlichen Vereinbarung wird die Gehaltsumwandlung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer festgehalten.
Der Arbeitnehmer hat einen unwiderruflichen Anspruch auf alle Leistungen des Vertrages.
Die arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung stellt ebenfalls eine hochrentable Form der betrieblichen Altersversorgung dar. Der Arbeitnehmer hat hier bestimmte auflagen zu erfüllen, um auch nach seinem Ausscheiden aus dem Unternehmen in den Genuss der betrieblichen Altersversorgung zu kommen:
Lassen Sie sich Ihre persönlichen Vorteile durch eine Direktversicherung von uns in einem gemeinsamen Gespräch vorstellen und entscheiden Sie, welches Produkt optimal zu Ihren Vorstellungen für den Aufbau Ihrer privaten Altersvorsorge passt!
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