Das Prinzip der Unterstützungskasse hat seinen Ursprung Mitte des 19. Jahrhunderts; im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge, insbesondere in Anbetracht der Neuerungen des Alterseinkünftegesetzes ab 1. Januar 2005, gewinnt die rückgedeckte Unterstützungskasse heute immer mehr an Bedeutung.
Der Arbeitgeber erteilt seinem Mitarbeiter eine entsprechende Versorgungszusage. Die Zuwendungen (arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanziert) werden an die Rosenheimer Unterstützungskasse geleistet.
Die Rosenheimer Unterstützungskasse wiederum schließt – nach Rücksprache mit Arbeitgeber und Arbeitnehmer – eine entsprechende Rückdeckungsversicherung ab und zahlt dem Mitarbeiter zu Rentenbeginn die vereinbarte Rente bzw. das Kapital aus.
Lassen Sie sich Ihre persönlichen Vorteile durch eine betriebliche Altersversorgung über die Rosenheimer Unterstützungskasse von uns in einem gemeinsamen Gespräch vorstellen und entscheiden Sie, welches Produkt optimal zu Ihren Vorstellungen für den Aufbau Ihrer privaten Altersvorsorge passt!
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