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Canada Life Garantie Investment Rente bietet lebenslange garantierte Rente und Entnahmeplan bzw. Auszahlungsplan

Garantie Investment Rente - Ein hohes lebenslanges Einkommen

Mit dieser fondsgebundenen Rentenversicherung erhalten Sie aktuell eine der höchsten Rentenzahlungen am Markt.* Die Höhe Ihrer Rente hängt von Ihrem Alter bei Rentenbeginn und Ihrem Beitrag ab. Je älter Sie beim Rentenbeginn sind, desto höher fällt Ihre garantierte lebenslange Rente aus.

Die garantierte Rente kann nur steigen

Während der gesamten Vertragslaufzeit wird zu jedem Jahrestag Ihres Versicherungsbeginns ein Automatischer Renten Check vorgenommen. Hierbei wird der aktuelle Fondswert mit dem vor einem Jahr verglichen. Ist der aktuelle Fondswert gestiegen, steigt ebenfalls Ihre garantierte Rente. Andernfalls bleibt die bisher garantierte Rente gleich. Und das Beste daran: Ein einmal erreichtes Rentenniveau bleibt lebenslang garantiert und kann nicht fallen.

Ein Entnahmeplan bzw. Auszahlungsplan ist möglich

Nach einem Jahr sind Entnahmen für Sie jederzeit möglich – nach dem 5. Jahr kostenfrei. Somit haben Sie alle Freiräume für eine individuelle und flexible Lebensplanung – auch im Ruhestand.

Durchgehend investiert bleiben

Während der gesamten Vertragslaufzeit bleiben Sie in dem von Ihnen gewählten Fondsportfolio investiert. So können Sie lebenslang von der Chance steigender Märkte profitieren.

Vermögen weitergeben

Auch hier setzt die GARANTIE INVESTMENT RENTE Maßstäbe: Eine Rente, die im Todesfall das verbleibende Vermögen auszahlt. Falls der geleistete Einmalbetrag abzüglich erfolgter Entnahmen und Rentenzahlungen höher ist als das Fondsvermögen, kommt dieser zur Auszahlung.

Vorteil Besteuerung

Sie müssen die laufende Rente lediglich mit dem Ertragsanteil versteuern. Es fällt für Sie keine Abgeltungsteuer an.**

Pressestimmen zur Garantie Investment Rente

* Grundlage für den Vergleich waren jeweils klassische sofort beginnende, lebenslange Leibrenten. Die Überschussbeteiligung wurde dabei nicht berücksichtigt.

** Entnahmen und Kündigungen unterliegen dem besonderen Abgeltungsteuersatz zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.

Rechtlicher Hinweis:

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