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Sicherheit, Einlagensicherung, Insolvenzschutz, Feuerwehrfonds
für deutsche und englische Lebensversicherungen bzw. Policen

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Wann greift ein Einlagensicherungsfonds?

Ein Einlagensicherungsfonds greift erst dann, wenn alle Versuche der zuständigen Aufsichtsbehörden und des Unternehmens selbst zur Erhaltung der in Not geratenen Verträge, gescheitert sind. Diese sind:

  1. Beschaffung von frischem Kapital aus der Unternehmensgruppe, der das in Not geratene Unternehmen angehört.

  2. Aussprache eines vorrübergehenden Neugeschäftsverbotes zur vorrangigen Erfüllung bereits bestehender Verträge.

  3. Angebot zum Verkauf des Unternehmens bzw. Übernahme der bestehenden Kundenbestände durch ein anderes Unternehmen.

Das Wissen auf aufsichtsrechtliche Absicherungsmechanismen schafft zwar Vertrauen, besseren Schutz aber bietet die Entscheidung für ein langfristig finanzstarkes und solides Unternehmen!

Einlagensicherung
und Insolvenzschutz
  Einlagensicherung
und Insolvenzschutz

Seit Gründung der ersten deutschen Lebensversicherung im Jahre 1827 bis zum ersten und mit größter Wahrscheinlichkeit letzten Vorfall einer Versichererpleite in Deutschland der Mannheimer Lebensversicherung, bestand keine Einlagensicherung für Kundengelder von Lebensversicherungen. In der Tat mussten stolze 170 Jahre vergehen bis man erkannte, dass eine Sicherheits-einrichtung herbeigeschafft werden musste.

Die Notlösung hieß: Protektor AG.

Die Protektor AG ist eine von den Lebensversicherern brancheninterne Auffanggesellschaft, die mit der Aufgabe versehen wurde, notleitende Verträge einer in Insolvenz gegangen Gesellschaft bis auf weiteres fortzuführen, d.h. solange bis z.B. ein geeigneter Käufer gefunden werden kann. Während dieser Phase hatten Kunden der Mannheimer keinen Rechtsanspruch auf die Aussprache einer Kündigung, konnten also nicht auf Ihr Kapital zugreifen.

Zwischenzeitlich ist auch in Deutschland ein gesetzlicher Einlagensicherungsfonds ins Leben gerufen worden. Der Fall Mannheimer machte nämlich die Defizite und Grenzen der "Protektor AG" deutlich, hieß es in einer Studie zur Lage der deutschen Lebensversicherer. Dem zu Folge hätten viele Lebensversicherer ihre Beteiligung zu der Auffanggesellschaft Protektor mit Kundengeldern finanziert, indem sie die Aktien der Protektor AG als Investment in ihren Deckungsstöcken aufnahmen. Juristen betrachten diese Praxis gar als rechtswidrig.

Dem Gesetzesentwurf zu Folge, müssen also jetzt alle Versicherer mit Sitz in Deutschland in den Neuen Einlagensicherungsfonds einzahlen. Insgesammt umfasst der Lebens-versicherungsfonds zunächst nur 1 Milliarde € (stand 2005). Tritt erneut ein Insolvenzfall ein, was als sehr unwahrscheinlich gilt, müssen alle Versicherer nachschiesen, sofern das angesammelte Kapital nicht ausreichen sollte.

Doch auch gegen diesen lang fälligen Gesetzentwurf gibt es schon jetzt Vorbehalte: Bereits bei einer Übertragung des in Not geratenen Policenbestandes eines Versicherers an den Sicherungsfonds, kann die Finanzaufsicht unter Umständen die Policenleistungen auch die garantierten herabsetzen, wenn etwa die Mittel des Fonds nicht ausreichen sollten.

Auch bei einer späteren angestrebten Übertragung der vom Sicherungsfonds übernommenen Policen an einen anderen Versicherer also einen Käufer, drohen für den Versicherten Einschnitte. So können bei Bedarf die Versicherungsbedingungen und Tarifbestimmungen an die Konditionen des neuen Versicherers angepasst werden.

Fazit: Ein 100%iger Schutz gegen Insolvenz eines Lebensversicherers besteht demnach in Deutschland noch nicht. Der Fall Mannheimer machte deutlich, dass Millionnen zur Verfügung gestellt werden müssen, um die in Not geratene Gesellschaft auffangen zu können. An dieser Stelle sollte festgehalten werden, dass die Mannheimer Lebensversicherung zu jener Zeit einen Marktanteil von ca. 0,3% hatte. Somit stellt sich folgende Frage: Welche Geldsumme müsste demnach Protektor AG oder der neue Einlagensicherungsfonds zur Verfügung stellen bzw. aufbringen, um z.B. den Marktführer Allianz in einem solchen Fall auffangen zu können? Ganz davon abgesehen wäre im Fall einer Insolvenz des Marktfühers Allianz, vielleicht auch die deutsche Wirtschaft in Gefahr.

Das Vertrauen der Anleger sollte daher nicht im neuen Einlagen-sicherungsfonds liegen, sondern auf die immer strenger werdenden deutschen Aufsichtsbehörden und insbesondere auf die Finanzstärke des jeweiligen deutschen Versicherers.

 

In Großbritannien besteht bereits seit 1975 ein gesetzlich eingeführter Schutz für den Fall der Fälle.

Eingeführt wurde seiner Zeit das "Policyholders Protection Act", dass im September 2001, durch das heute aktuelle "Financial Services Compensation Scheme" (FSCS) ersetzt wurde.

Der Schutz des "FCSC" ist seit September 2001 nur auf Kunden in Großbritannien beschränkt, sollte jedoch die Versicherungspolice eines deutschen Kunden in Großbritannien ausgestellt werden, so kommt auch diese im Fall der Fälle in den Genuss des FSCS.

Aktuell stellen folgende in der BRD vertretene britische Lebensversicherer die Policen ihrer Kunden in Großbritannien aus: Standard Life, Legal & General, Royal London und Friends Provident. Diese Policen kommen somit in den Genuss des britischen Einlagensicherungsfonds FSCS.

Unabhängig davon gibt es jedoch die EU-Richtlinie über die Sanierung und Liquidation von Versicherungs-unternehmen, nach der die Forderungen aller Kunden losgelöst von ihrem Herkunftsland gleich behandelt werden müssen.

Die Europäische Kommission hat eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die ihre Arbeit im Februar 2002 aufgenommen hat, eine Zeitliche Vorgabe ist nicht gegeben worden, so dass letztlich zum jetzigen Zeitpunkt noch keine abschließende Stellungnahme zu diesem Themenbereich abgegeben werden kann.

Allgemein gilt, dass Fondsseinlagen in Deutschland als auch in Großbritannien als Sicherungsvermögen bzw. als Sondervermögen behandelt / betrachtet werden, anders ausgedrückt; im Insolvenzfall werden die rechtlichen Ansprüche der Kunden bevorrechtig behandelt. Dies gilt z.B. auch für die Irische Canada Life.

Angelsächsische Versicherer zählen zu den finanzstärksten Versicherungs-unternehmen der Welt.
Das Vertrauen des deutschen Anlegers, sollte daher der Finanzstärke des
jeweiligen Versicherers gewidmet werden.

Die Britische Finanzaufsicht FSA, zählt zu den strengsten und schärfsten Aufsichten der Welt. Dies gilt auch für die irische Finanzaufsicht.

Fazit: Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Lebensversicherer in o.g. Ländern in eine Notlage geraten kann und zahlungsunfähig wird, ohne das dies die zuständige Finanzaufsicht dort bemerkt um notwendige Maßnahmen zur Sicherstellung von Kundenverträgen einzuleiten, ist genau so wahrscheinlich wie der Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit der Allianz Lebensversicherung in Deutschland ohne vorherige Warnung und Meldungen über die Medien

 

         
Haftungshinweis

Alle Informationen wurden vom Competence Center sorgfältig recherchiert. Eine rechtliche Gewährleistung kann jedoch nicht abgeleitet werden. Gesetzesänderungen sind vorbehalten. Quellen: Allgemeine Medien, Unternehmenskennzahlen, Dr. Mark Ortmann.

  

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